Die Hexe vom Thuner Westamt

Hexenverfolgungen gab es natürlich auch im Berner Oberland. Doch konkrete Aufzeichnungen habe ich bislang kaum gefunden. Folgende Meldung fiel mir deshalb beim Durchstöbern des Online-Zeitungsarchivs «e-newspaperarchives.ch» auf. Der Text, welcher aus einer Ausgabe des «Geschäftsblatt für den oberen Teil des Kantons Bern» vom September 1909 stammt, beschreibt einen Hexenprozess in Amsoldingen im Jahr 1582, bei dem eine Frau zum Tode verurteilt wurde. Der Autor verweist dabei auf die Lohner-Chronik. Leider konnte ich die Original-Aufzeichnung nicht finden. Und auch das Archiv der Burgergemeinde Thun konnte mir nicht weiterhelfen. Ist sie womöglich verschollen oder verloren gegangen? Stammt das Original vielleicht gar nicht aus der Lohner-Sammlung? Oder hat der Autor das Ganze nur erfunden? Ich persönlich denke, dass der Artikel auf echten Dokumenten basiert. Ein wichtiges Indiz ist der Verweis auf einen verschwundenden See, den es seit Hunderten von Jahren nicht mehr gibt: Der Aegelsee.

Hier nun der unkorrigierte Originaltext in voller Länge:

In den auf der Stadtbibliothek Thun aufbewahrten, von Herrn Landammanu Löhner angelegten Urkundensammlungen finden sich unter andern die Akten eines merkwürdigen Hexenprozesses, deren namentlich im 16. und 17. Jahrhundert in unserem Bernerlande nur zu viele vorkamen. Der vorliegende Fall ist soweit von einigem Interesse, als er Einblick gewährt in einen höchst gefährlichen Aberglauben, der damals allgemein verbreitet war, und einerseits Willensschwäche oder bösartige Menschen zu einem unheimlichen, schlechten Treiben, andererseits die Richter zu harten Todesurteilen verleitete. Da die wörtliche Wiedergabe d:r Verhandlungen zu weitläufig wäre, möge es genügen, wenn deren Inhalt hier nur im Auszuge dem Leser mitgeteilt wird. Montag den 8. August 1582 versammelte sich in Amsoldingen unter dem Vorsitz des Schultheißen von Thun, Hans Spätig, das Gericht zur Ilrteilsfällung über folgendes Vergehen: Eine sowieso übelbeleumdete Frau von Ilebeschi, Christian Wenger, erschien vor den Schranken als Angeklagte. Sie hatte im Verhör folgende Geständnisse abgelegt: Vor zwanzig Jahren sei ihr im Wallisgraben, einer heute nicht mehr genau nachzuweisenden Oertlichkeit, der Böse erschienen, dem sie sich mit Leib und Seele ergeben habe, nachdem er ihr versprochen, sie mit irdischen Gütern reichlich zu versorgen. Als Abschlagszahlung erhielt sie gleich 5 Schilling. Als sie das Geld näher besah, waren es freilich nur kleine Kupferplättlein. Von da an war sie ganz in seiner Macht und ließ sich zu allerlei bösartigen Streichen gebrauchen. So verhexte sie einem Hans Wenger von Blumenstein zwei Kühe, so daß sie keine oder blutige Milch gaben. Ebenso richtete sie im Viehstand des Hans Künzi in der Mettlen Schaden an. Einmal versprach ihr der Böse in Dittligen, er wolle ihr ein schönes Pferd zeigen. Es war aber ein weißer Ziegenbock, der sie durch die Lüfte über den Dittligersee trug und dann plötzlich verschwand. Ferner gestand sie, am Pfingsttag 1579 ein Hagelwetter gemacht zu haben, das sich über Thun und Umgebung entlud. Dies wiederholte sie noch ein zweites Mal. Ein andermal gelüstete es sie nach Fischen. Da führte sie der Böse an den Aegelsee und half ihr eine Menge Fische zusammentreiben, deren sie freilich keinen erwischen konnte. Ja, er lernte sie selbst schwimmen und als sie mit durchnäßten Kleidern ans Land kam, berührte er sie, worauf dieselben mit einem Male wieder trocken waren. Im Jahre 1581 geleitete sie der Böse zum kleinen See beim heutigen Weierboden hinter Burgistein. Er hieß sie mit der Hand ins Wasser schlagen, woraus zuerst ein Nebel und dann ein Üngewitter entstand. Sie wollte dasselbe über die Alpen der Stockhornkette leiten, aber zu ihrem Schrecken nahm es den Weg über Blumenstein und Wattenwil und richtete großen Schaden an. Vor Verzweiflung raufte sie ihr Haar, konnte aber das ihr entronnene Gewitter nicht zurückhalten. Vor der Ernte 1582 half ihr der Böse abermals bei diesem Seelein ein Unwetter machen. Sie hatte es dem Pfarrherrn von Thierachern zugedacht, doch entlud es sich nicht nur an dem Bestimmungsort, sondern auch in Wahlen und Uebeschi. Soweit die Geständnisse der Angeklagten. Das Urteil würde wohl strenge ausgefallen sein und im günstigsten Falle auf Verbrennung nach vorangegangener Erdrosselung gelautet haben. Doch sie kam ihm zuvor. Im Gefängnis auf dem Schlöffe Thun nahm sie sich selber das Leben. Ihr Leichnam wurde auf dem Hochgericht bestattet. Wie wenig selten derartige Prozesse damals in unserer Gegend waren, beweist schon der Umstand, daß kurze Zeit später, am 22. Dezember 1582, die 102 Jahre alte Margaretha Wyß, wohnhaft im Hünibach und aus dem Wallis stammend, das sie vielleicht wegen Hinneigung zum Protestantismus verlassen hatte, in Thun als Hexe verbrannt wurde. Die Akten dieses Prozeßes sind noch erhalten und weisen ein unerhört langes Sündenregister auf. Großes Entsetzen erregten auch die Untaten einer absonderlich bösen Here zu Spiez, von der man, wie ein Zeitgenosse meldet, Wunder erzählte. Sie endigte ebenfalls auf dem Scheiterhaufen im September 1567. Doch genug dieses traurigen Kapitels!

Bild: Wikimedia

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